Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher

Herunterladen

I Begriffsbestimmungen

  • Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besucherordnung

  • Besuchende: jede Person, die das Museum betritt und/oder eine Ausstellung besucht oder an einer Aktivität teilnimmt, oder auf Einladung einem Empfang, einem Kongress, Vortrag oder einer ähnlichen Veranstaltung im oder bei dem Museum beiwohnt;

  • Eintrittskarte: ein Ticket, mit dem Besuchende während der Öffnungszeiten Zutritt zu einem (noch genauer zu umschreibenden) Raum oder Räumen im Museum erhalten;

  • Aufsichtspersonen: alle Mitarbeitenden von Paleis Het Loo oder von Dritten, die von Paleis Het Loo eingestellt sind; Gruppe/Gruppenbesuch: eine Gruppe von fünfzehn (15) oder mehr Besuchenden, die als Gruppe das Museum besuchen;

  • Museum: die für das Publikum geöffneten Räume (bebaut und unbebaut), die unter die Rechts- und Verwaltungsbefugnis von Paleis Het Loo fallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schlossräumlichkeiten, Konferenzräume, Büros, Restaurants, Gärten und sonstiger Außenbereiche, Depots und Dependancen;

  • Vertrag: der Vertrag zwischen Besuchenden von Paleis Het Loo, der den Besuchenden den Zutritt zum Museum gestattet;

  • Paleis Het Loo: Stichting Paleis Het Loo Nationaal Museum mit Geschäftssitz in (7315JA) Apeldoorn, Koninklijk Park 1, eingetragen im Handelsregister der (niederländischen) Handelskammer unter der Nummer 41041897;

  • Eintrittskarte: ein Eintrittsticket (gegebenenfalls zusammen mit einer Ermäßigungskarte) oder einem vergleichbaren Beweis (wie eine schriftliche Einladung, Voucher, Jahreskarte), das den Zutritt zu einem (im Weiteren noch beschriebenen) Raum oder Räumen gewährt. Als Eintrittskarte gilt auch ein elektronisches Ticket (ein Eintrittsticket, das vom Besuchenden gedruckt oder auf einem Smartphone vorgewiesen wird);

  • Eintrittspreis: der Preis, der für die Eintrittskarte, inklusive etwaiger Transaktionskosten und/oder sonstiger Kosten bezahlt wurde; Durchsuchung: durch Aufsichtspersonen durchgeführte Durchsuchung des Inhalts von Taschen, Koffern, Mänteln und anderen Gepäckstücken oder Objekten, die Besuchende mit sich führen. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Besucherordnung Paleis Het Loo | April 2022.

2 Anwendbarkeit

2.1 Besuchende sind ausschließlich nur nach Vorweis einer gültigen Eintrittskarte berechtigt, das Museum zu betreten. Außerdem sind Besuchende jederzeit verpflichtet, auf Ersuchen die Eintrittskarte und ein Voucher oder eine Karte, die zu einer Ermäßigung des Eintrittspreises berechtigt, den Aufsichtspersonen zu zeigen. Besuchende, die diesem Ersuchen nicht stattgeben, kann der Zugang zum Museum verweigert werden und sie können keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises geltend machen.

2.2 Diese Bedingungen gelten für alle Besuchenden des Museums und alle natürlichen und/ oder juristischen Personen, von denen Paleis Het Loo im Rahmen seiner Zielsetzung Gebrauch macht oder Gebrauch gemacht hat. Diese Bedingungen bestehen aus verschiedenen Teilen; einem allgemeinen Teil, der für alle Besuchenden gilt, und einem Teil, der für (besondere) Gruppen gilt.

2.3 Diese Bedingungen gelten auch für besondere Aktivitäten außerhalb der regulären Öffnungszeiten und/oder für andere Personen als die regulären Besuchenden, beispielsweise im Fall exklusiver Empfänge.

2.4 Abweichungen von den Bedingungen sind nur gültig, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2.5 Paleis Het Loo behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern.

I. Allgemeiner Teil: gültig für alle Besuchenden

3 Zutritt zum Museum

3.1 Besuchende erhalten ausschließlich nach Vorweis einer gültigen Eintrittskarte Zutritt zum Museum. Außerdem ist der/die Besuchende jederzeit verpflichtet, auf Ersuchen die Eintrittskarte und ein Voucher oder eine Karte, die zu einer Ermäßigung des Eintrittspreises berechtigt, den Aufsichtspersonen zu zeigen. Gibt die/der Besuchende diesem Ersuchen nicht statt, kann ihr/ihm der Zugang zum Museum verweigert werden und kann sie/er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises geltend machen.

3.2 Die/der Besuchende ist verpflichtet, an Durchsuchungen mitzuarbeiten. Weigert sich die/ der Besuchende an diesen Durchsuchungen mitzuarbeiten, kann ihr/ihm der Zugang zum Museum verweigert werden und sie/er kann keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises geltend machen.

3.3 In folgenden Fällen kann der/dem (potenziellen) Besuchenden der (weitere) Zutritt zum Museum verweigert werden:

  • die Eintrittskarte wurde nicht von Paleis Het Loo oder einer von Paleis Het Loo dazu ermächtigten Einrichtung ausgegeben;

  • die/der Besuchende steht offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln oder damit gleichzusetzenden Stoffen;

  • die/der Besuchende stört die Ordnung oder beabsichtigt, die Ordnung zu stören; • die/der Besuchende weigert sich, sich an die Bedingungen zu halten;

  • die/der Besuchende will das Museum barfuß und/oder mit entblößtem Oberkörper betreten; und

  • die/der Besuchende ist im Besitz von gesetzlich verbotenen oder gefährlichen Sachen, Materialien oder Gegenständen wie Feuerwerk, Gläser, Dosen, Transparenten, die nach Meinung der Aufsichtspersonen von Paleis Het Loo mit diskriminierenden oder provozierenden Texten versehen sind, sowie Ketten, Feuer-, Schlag-, Stich- oder Stoßwaffen oder andere Gegenstände, die als Waffen verwendet werden, um die Ordnung zu stören oder die Sicherheit der Besuchenden, der Aufsichtspersonen sowie der Gebäude oder Sammlungen in Gefahr zu bringen. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Besucherordnung Paleis Het Loo | April 2022 4

3.4 Paleis Het Loo ist berechtigt, Besuchenden, die während eines oder mehrerer vorheriger Besuche des Museums oder anderer Museen einen Gegenstand durch Schuld, grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz beschädigt haben, oder wenn die Befürchtung begründet ist, dass die/der Besuchende etwas beschädigt, den Zutritt zum Museum für immer oder für eine bestimmte Zeit zu verweigern. Paleis Het Loo kann in jedem Fall diese/diesen Besuchende/n bei allen ihren/seinen Besuchen den Maßnahmen entsprechend Artikel 4 unterwerfen. Der Beschluss zur Verweigerung des Zutritts wird der/dem Besuchenden unverzüglich mitgeteilt, wenn möglich schriftlich.

3.5 Die Kassen von Paleis Het Loo schließen 60 Minuten vor der Schließung des Museums; ab diesem Zeitpunkt werden keine Besuchenden mehr zugelassen.

3.6 Paleis Het Loo ist berechtigt, die regulären Öffnungszeiten bei gelegentlichen Übungen im Rahmen des betrieblichen Sanitätsdienstes entsprechend Artikel 23 des (niederländischen) Arbeitsschutzgesetzes anzupassen oder bei einem tatsächlichen Notfall das Museum, wenn dies als notwendig erachtet wird, teilweise oder vollständig zu räumen. Eine solche Anpassung der regulären Öffnungszeit berechtigt die Besuchenden nicht, die Rückerstattung des Eintrittspreises zu fordern

4 Aufenthalt im Museum

4.1 Der Aufenthalt der Besuchenden im Museum erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

4.2 Die/der Besuchende verhält sich während ihres/seines Aufenthaltes im Museum entsprechend den Sicherheitsvorschriften, der öffentlichen Ordnung und sonstigen für den Museumsbesuch geltenden Regeln. Des Weiteren sind die Besuchenden verpflichtet, den Anordnungen und Anweisungen der Aufsichtspersonen sofort Folge zu leisten. Handelt eine/ ein Besuchende/r nach Meinung einer oder mehrerer Aufsichtspersonen im Widerspruch zu diesen Vorschriften, Normen, Anordnungen und Anweisungen, kann ihr/ihm der weitere Zutritt zum Museum verweigert werden, ohne dass Paleis Het Loo zur Vergütung irgendeines Schadens (auch zur Rückerstattung des Eintrittspreises) verpflichtet ist.

4.3 Paleis Het Loo setzt im Museum Kameraüberwachung ein. Kamerabilder werden entsprechend den Aufbewahrungsfristen in der Europäischen Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) bewahrt. Sieht sich Paleis Het Loo dazu veranlasst, werden die Kamerabilder von den Aufsichtspersonen betrachtet und/oder der Polizei zur Verfügung gestellt.

4.4 Kinder unter zwölf (12) Jahren dürfen das Museum ausnahmslos nur mit Begleitpersonen besuchen.

4.5 Unter anderem ist es Besuchenden verboten, im Museum:

  • dritten Personen Sachen, gleich welcher Art, zum Kauf anzubieten oder kostenlos zu beschaffen;

  • andere Besuchende zu behindern, insbesondere den Weg (vorsätzlich und anhaltend) zu versperren und/oder die Sicht auf ausgestellte Objekte zu behindern;

  • Lärmquellen (beispielsweise Speaker) zu verwenden;

  • Tiere/Haustiere mitzunehmen, ausgenommen in Räume, in denen dies explizit gestattet ist, oder wenn es sich um Führhunde, Blindenführhunde oder um Hilfshunde handelt, die eine/einen Besuchende/n begleiten;

  • zu rauchen;

  • Speisen und Erfrischungen in das Museum mitzunehmen;

  • (nach Meinung einer Aufsichtsperson) gefährliche Gegenstände und/oder Substanzen mitzunehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spazierstöcke mit scharfer Spitze, Schirme oder große Taschen; diese Gegenstände können an einem von Paleis Het Loo angewiesenen Ort abgegeben werden;

  • private Transportmittel zu verwenden, ausgenommen Rollstühle, Kinderwagen, Buggys, Rollatoren und andere allgemein anerkannte Hilfsmittel; ein Elektromobil ist aufgrund Allgemeine Geschäftsbedingungen und Besucherordnung Paleis Het Loo | April 2022 5 der Größe und beschränkten Möglichkeiten im Museum nicht erlaubt;

  • ausgestellte Objekte und Ausstellungsmaterial wie Vitrinen, Beleuchtung, Trennwände und Ähnliche zu berühren, es sei denn, dies wird ausdrücklich erlaubt. Eltern oder Begleitpersonen von Kindern haben streng darauf zu achten, dass die Kinder die Ausstellungsobjekte nicht berühren: ebenso achten auch Lehrkräfte und Begleitpersonen von Gruppen darauf, dass die Mitglieder ihrer Gruppe die Ausstellungsobjekte nicht berühren. Kleinkinder dürfen nicht auf den Schultern getragen werden, sondern sind an der Hand zu halten oder in einem Buggy zu transportieren;

  • Getränke/Flüssigkeiten in Glasflaschen, Dosen oder anderen Verpackungen mitzunehmen;

  • Führungen durch das Museum zu veranstalten, sofern sie ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Paleis Het Loo erfolgen;

  • unbemannte Luftfahrzeuge zu steuern oder damit über oder im Museum zu fliegen;

  • ohne vorhergehende schriftliche Genehmigung von Paleis Het Loo Foto,- Video und Filmaufnahmen zu machen, für die Lampen, Blitzgeräte und/oder Stative (auch Selfiesticks und Drohnen) verwendet werden;

Koffer, Rucksäcke, Taschen und andere Objekte größer als 30 x 40 x 25 Zentimeter mitzunehmen.

4.6 Eltern oder Lehrkräfte beziehungsweise Begleitpersonen sind immer für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten oder begleiteten Minderjährigen, Einzelpersonen oder Gruppen verantwortlich und können darauf angesprochen werden.

4.7 Paleis Het Loo ist berechtigt, in Notfällen, bei einem plötzlich fehlenden Kunstgegenstand, einem terroristischen Anschlag oder anderen Gewalttaten, die Türen zu schließen und die Besuchenden einzeln in den Außenbereich zu leiten. Die Besuchenden können in diesem Fall ersucht werden, an einer Durchsuchung mitzuarbeiten. Paleis Het Loo kann Besuchende, die sich weigern, an der Durchsuchung mitzuarbeiten, um Vorlage eines Identitätsausweises ersuchen, bevor sie das Museum verlassen.

5 Eintrittskarte und Rückerstattung

5.1 Eine (vorab gekaufte) Eintrittskarte ist ausschließlich zu dem auf ihr angegebenen Zeitfenster und Datum gültig (sofern dies angegeben ist).

5.2 Der Wiederverkauf von Eintrittskarten ist ohne vorherige Genehmigung von Paleis Het Loo nicht erlaubt. Stellt sich heraus, dass die Eintrittskarte nicht von Paleis Het Loo oder einer von Paleis Het Loo befugten Einrichtung ausgegeben wurde, wird Besuchenden der (weitere) Zutritt zum Museum verweigert.

5.3 Reiseunternehmern und Reiseveranstaltern ist es nicht erlaubt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Paleis Het Loo Buchungen, auch Gruppenbuchungen, für Besuchende durchzuführen.

5.4 Wird eine vorab gekaufte Eintrittskarte nicht genutzt, geht dies auf Kosten und Risiko der/ des potenziellen Besuchenden. Eine erhaltene Eintrittskarte ist vom Tausch, auch gegen Geld, ausgeschlossen. Der Eintrittspreis wird nie rückerstattet, wenn die/der Besuchende, gleich aus welchem Grund, die Eintrittskarte nicht nutzen kann oder will.

5.5 Im Fall von Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarte, bevor die/der Besuchende das Museum betritt, erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

5.6 In folgenden Fällen ist Paleis Het Loo nicht verpflichtet, der/dem Besuchenden den Eintrittspreis zurückzuerstatten oder Schadenersatz zu leisten:

  • a. Objekte aus der ständigen Sammlung des Museums sind nicht zu sehen;

  • b. Teilgebiete des Museums sind abgeschlossen, einschließlich der teilweisen Schließung aufgrund des Aufbaus oder Abbruchs von Ausstellungen, aber nicht darauf beschränkt;

  • c. Belästigung oder Behinderungen, die durch andere Besuchende verursacht werden, Lärmbelästigung, unpassendes Verhalten (unter anderem Übergriffe), Diebstahl Allgemeine Geschäftsbedingungen und Besucherordnung Paleis Het Loo | April 2022 6 eingeschlossen, aber nicht darauf beschränkt;

  • d. Schaden, der von anderen Besuchenden verursacht wurde;

  • e. Belästigung und Behinderungen, verursacht von Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Umbau oder Einrichtung/Neueinrichtung von Räumen, aber nicht darauf beschränkt; Belästigung und Behinderungen, verursacht durch Einrichtungen des Museums, die nicht ordnungsgemäß funktionieren.

5.7 Beschwerden und Anträge zur Rückerstattung des Eintrittspreises sind innerhalb sechs Wochen nach dem erfolgten oder geplanten Besuch schriftlich bei Paleis Het Loo einzureichen. Beschwerden und Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, werden nicht behandelt. Paleis Het Loo untersucht die Beschwerde und beantwortet sie schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt. Ist die Untersuchung dann noch nicht abgeschlossen, wird dies dem Beschwerdeführer mitgeteilt, wie auch der Termin, zu dem sie vermutlich abgeschlossen sein wird.

6 Preise

6.1 Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise inklusive Umsatzsteuer (USt).

6.2 Paleis Het Loo ist berechtigt, die geltenden Preise jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex (VPI) zu erhöhen.

7 Foto, Video und Film

7.1 Sofern erlaubt, dürfen von Besuchenden gemachte Fotos, Video- und Filmaufnahmen ausschließlich für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Nutzung für kommerzielle Zwecke ist ausdrücklich nur nach schriftlicher Genehmigung von Paleis Het Loo erlaubt. Hierfür gilt eine Tarifliste.

7.2 Von Zeit zu Zeit lässt Paleis Het Loo von Dritten Foto- und Filmreportagen vom Museum erstellen. Dieses Material kann für Veröffentlichungen auf der Website, in Broschüren und Ähnlichem verwendet werden. Erhebt die/der Besuchende Beschwerde gegen die Veröffentlichung von Bildmaterial, auf dem sie/er erkennbar ist, kann sie/er dies Paleis Het Loo über folgende E-Mailadresse mitteilen: info@paleishetloo.nl. Paleis Het Loo setzt sich dafür ein, in diesem Fall eine weitere Veröffentlichung des Bildmaterials zu verhindern.

8 Schutz personenbezogener Daten

8.1 Soweit im Rahmen der Eintrittskarte personenbezogene Daten verarbeitet werden, hält sich Paleis Het Loo an die Gesetze und Regelungen des personenbezogenen Datenschutzes (unter anderem die DSGVO). Soweit für die Verarbeitung personenbezogener Daten Auftragsverarbeiter eingesetzt werden, schließt Paleis Het Loo gegebenenfalls einen Auftragsverarbeiter-Vertrag ab.

9 Höhere Gewalt

9.1 Mängel bei der Vertragserfüllung von Paleis Het Loo können dem Museum nicht angerechnet werden, weder wenn das Museum sie verschuldet, noch wenn das Museum sie aufgrund des Gesetzes, des Vertrages oder der geltenden Verkehrsauffassung zu vertreten hat.

9.2 Unter Höherer Gewalt wird in jedem Fall verstanden: jeder Umstand, auf den Paleis Het Loo keinen Einfluss hat, der die Erfüllung des Vertrages vorübergehend oder dauerhaft verhindert, sowie jeder andere Umstand, sofern darunter nicht bereits verstanden wird: Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Naturkatastrophen, Epidemie oder Pandemie, höherer Krankenstand als üblich, Streik, Transportprobleme, Brand und/oder schwere Störungen im Betrieb von Paleis Het Loo. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Besucherordnung Paleis Het Loo | April 2022 7

9.3 Wenn die Leistung innerhalb eines Zeitraumes von länger als einen Monat als Folge Höherer Gewalt verzögert wird, kann jede Partei diesen Vertrag auflösen, ohne dass Paleis Het Loo zur Vergütung des Eintrittspreises und des Schadens, der der/dem Besuchenden oder Dritten entsteht, verpflichtet ist. Paleis Het Loo bietet in diesem Rahmen den Besuchenden die Möglichkeit, das Datum des Museumsbesuches zu ändern

10 Haftung

10.1 Die Haftung von Paleis Het Loo für indirekte Schäden, in jedem Fall einschließlich Folgeschäden, Gewinn- und Umsatzverlusten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Paleis Het Loo haftet niemals für Schäden, die sich aus Angeboten, Ankündigungen oder anderen Formen von Informationen ergeben, die Paleis Het Loo den Besuchenden und/oder Dritten erteilt.

10.2 Die vertragliche und außervertragliche Haftung von Paleis Het Loo im Zusammenhang mit dem Vertrag ist auf die Vergütung des direkten Schadens auf den höheren Betrag als Höchstwert begrenzt, und zwar: a. den tatsächlich bezahlten Eintrittspreis, oder wenn es sich um mehr handelt; b. den Betrag, den der Versicherer von Paleis Het Loo an Paleis Het Loo für den Schaden bezahlt, oder wenn es sich um mehr handelt; c. die Vergütung, die von einem Dritten für den Schaden erhalten wurde Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die oben genannten Beträge sich nicht kumulieren.

10.3 Paleis Het Loo haftet nie für Schäden an Gegenständen oder deren Verlust, die Besuchende Paleis Het Loo zur Aufbewahrung gegeben haben.

10.4 Die Haftungsbeschränkungen in diesem Artikel gelten nicht, wenn der Schaden die Folge ist von vorsätzlichem oder bewusst rücksichtslosem Handeln oder Unterlassungen des Führungspersonals von Paleis Het Loo.

10.5 Besuchende haften gegenüber Paleis Het Loo für alle Schäden, die sie verursachen oder die von einer/einem Besuchenden verursacht werden und für die sie/er aufgrund des Gesetzes oder dieser Bedingungen verantwortlich ist, auch wenn die/der Besuchende an einem Workshop, einer Führung oder anderen Aktivität teilnimmt, die Paleis Het Loo organisiert.

11 Information und Kontakt

11.1 Paleis Het Loo wird nichts unversucht lassen, um den Besuch des Museums oder die von Paleis Het Loo organisierten Ausstellungen und Aktivitäten entsprechend dem veröffentlichten Angebot verlaufen zu lassen; dazu gehört auch die Verpflichtung, die (potenziellen) Besuchenden möglichst genau über die vollständige, teilweise oder verfrühte Schließung des Museums und/oder der von Paleis Het Loo organisierten Ausstellungen zu informieren. Des Weiteren informiert Paleis Het Loo das Publikum über Einschränkungen, die mit Instandhaltungsarbeiten, Umbauten oder der Einrichtung/ Neueinrichtung von Räumlichkeiten einhergehen. Die Besuchenden können hieraus keinen Schadenersatzanspruch herleiten.

11.2 Bei Fragen oder Beschwerden können (potenzielle) Besuchende über folgende Telefonnummer Kontakt aufnehmen: +31 (0) 55-577 24 00 oder über folgende E-Mailadresse: info@paleishetloo.nl. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Besucherordnung Paleis Het Loo | April 2022 8

12 Fundsachen

12.1 Im Museum gefundene Gegenstände können die Besuchenden bei einer Aufsichtsperson oder an der Garderobe, Kasse und/oder an den Informationsschaltern des Museums abgeben.

12.2 Paleis Het Loo wird sich so weit wie möglich dafür einsetzen, die Eigentümerin/den Eigentümer der Fundsache oder die/den für die Fundsache Berechtigte/n zu finden und ihr/ ihm die Fundsache wieder auszuhändigen.

12.3 Wertsachen, wie gefundene Reisepässe und Führerscheine, werden möglichst schnell der Polizei in Apeldoorn übergeben.

12.4 Alle Fundsachen werden von den Aufsichtspersonen spätestens am erstfolgenden Arbeitstag an der Rezeption abgegeben.

12.5 Meldet sich die Eigentümerin/der Eigentümer oder die/der Berechtigte für eine Fundsache, solange sich diese Fundsache noch im Museum befindet, kann sie/er selbst entscheiden, ob sie/er die Sachen selbst abholt oder sich per Nachnahme zuschicken lässt. In beiden Fällen hat sich die Eigentümerin/der Eigentümer oder die/der Berechtigte ordnungsgemäß auszuweisen.

13 Anwendbares Recht

13.1 Für die Geschäftsbedingungen und die Eintrittskarte gilt ausschließlich niederländisches Recht.

13.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus der Eintrittskarte und den Bedingungen zwischen den Besuchenden und Paleis Het Loo ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht zur Entscheidung vorgelegt.

II. Allgemeiner Teil: anwendbar für Gruppen

13.3 Die folgenden Regeln gelten für alle Gruppen: • Paleis Het Loo behält sich das Recht vor, Gruppen den Zugang zum Museum zu verweigern. • Pro Gruppe ist der Zugang des Reiseführers und Chauffeurs zum Museum kostenlos. • Reisebusse können in dem von Paleis Het Loo bestimmten Gebiet kostenlos parken.

13.4 Die folgenden Regeln gelten für besondere Gruppen bestehend aus Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Begleitpersonen:

  • Für Grundschulklassen gelten zwei Lehrkräfte und/oder Begleitpersonen je fünfzehn (15) Schülerinnen und Schüler, sofern nicht im Handbuch des Lehrplans etwas anderes ist angegeben.

  • Für weiterführende Schulen gelten mindestens eine Lehrkraft/Begleitperson oder höchstens zwei Lehrkräfte und/oder Begleitpersonen je fünfzehn (15) Schülerinnen und Schüler.

  • Lehrkräfte und/oder Begleitpersonen sind für das Handeln und Unterlassungen der minderjährigen Schülerinnen und Schüler verantwortlich und haftbar.

  • Lehrkräfte und Begleitpersonen haben die Bestimmungen in Artikel 4 vor dem Museumsbesuch mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen.

  • Der Zutritt zum Museum ist für Lehrkräfte und Begleitpersonen kostenlos, unter der Bedingung, dass die vorgenannte Höchstzahl nicht überschritten wird.